Neues zur Rufbereitschaft

Zum 01.04.2022 tritt der geänderte § 35 KDO Vergütung der Rufbereitschaft in Kraft. Darin enthalten ist nun auch ein neuer Betrag für die Vergütung der Rufbereitschaft. Alles weitere rund um die Rufbereitschaft finden Sie in dem beigefügten überarbeiteten Merkblatt. Merkblatt Rufbereitschaft – 01.04.2022

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