Neuordnung Vertragswesen

Ab dem 01.01.2017 treten die Regelungen des Vertragswesens in Kraft.
Die Regionalverwaltungen haben dazu Informations-veranstaltungen durchgeführt und sind Ansprechpartner für eventuelle Nachfragen. Auch die Zustimmung der MAVen wird nun mit einem neuen Formular „Mitteilungen über Personal-angelegenheiten laut MAVG“ durchgeführt.

Wichtig ist die Vereinbarung, dass die MAV eine Kopie der
Zustimmung/Ablehnung an die Regionalverwaltung schickt und diese
auch informiert, wenn wegen einer Erörterung dass Verfahren
unterbrochen wird. Auf der Homepage haben wir für Euch das gesamte
Paket der Informationen an die Regionalverwaltungen gestellt, das
Formular „Mitteilungen über Personalangelegenheiten“ und ein
Schaubild über den Ablauf bei Einstellungen.

Link: Formulare und Neuordnung Vertragswesen
Aktualisiert: 15.5.17

Dieser Beitrag wurde unter Arbeitsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.