Rahmenvereinbarung zur Einführung und Nutzung von EDVProgrammen

Die GMAV und die Kirchenverwaltung haben eine neue Rahmenvereinbarung zur Einführung und Nutzung von EDV Programmen geschlossen. Diese Rahmenvereinbarung deckt alle gesamtkirchlich eingesetzten und zentral geprüften informationstechnischen Systeme und EDV-Programme ab.

Da es sich bisher bei der Prüfung der eingesetzten IT Software um einen erheblichen Aufwand und eine Vielzahl von gleichgelagerten Sachverhalten handelte, und die MAV jeweils mit jeder Dienststelle eine Dienstvereinbarung abschließen musste, soll mit dieser
Rahmenvereinbarung eine neue Handhabung erfolgen.

Die jeweils zuständige MAV stimmt einmal dieser Vereinbarung zu und zukünftig wird an deren Stelle zentral die GMAV beteiligt.

Diese stimmt dem Einsatz, der durch die Kirchenverwaltung gemäß ITVerordnung
freigegebenen Software zu. Die Zustimmung für die Dienststellen erfolgt über die Freigabe durch die Kirchenverwaltung. Die durch die Rahmenvereinbarung abgedeckten Programme sind in einer separaten Liste erfasst.
Alle neuen Programme wie auch Personal Office werden künftig in der AG EDV beraten.
Mach und Optimal Systems werden bis zur Klärung/ Beantwortung von Nachfragen beim EKD-Datenschutzbeauftragten aus der Liste genommen.
Alle Unterlagen zur Rahmenvereinbarung sind auf der Homepage der
GMAV hinterlegt:
Rahmenvereinbarung EDV (Als ZiP gepackt)
hier die aktuell gültige Anwendungsliste zentraler Sofware -15.11.16

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