Keine zweite Corona-Prämie für die Angestellten der EKHN

Wegen der vermehrten Nachfrage informiert die GMAV darüber, dass die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) im September 2021 keine zweite Corona-Prämie als Einmalzahlung beschlossen hatte, sondern eine Entgelterhöhung für die Angestellten in Höhe von zwei Prozent ab dem 1. April 2022 für zehn Monate Laufzeit. Bereits im Herbst dieses Jahres wird die nächste Entgeltverhandlung beginnen und es ist mit einer erneuten prozentualen Gehaltssteigerung zu rechnen.

Des Weiteren lag der Schwerpunkt der Verhandlungen auf einer Verbesserung der finanziellen Absicherung der Mitarbeitenden im Krankheitsfall.
Die Höhe des Krankengeldzuschusses wird dementsprechend angepasst. Bereits bisher hatten Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 30. Juni 1994 begonnen hatte, Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss, der die Differenz zwischen dem Nettokrankengeld und der Nettourlaubsvergütung ausgeglichen hatte. Dieser höhere Anspruch steht ab dem 1. April 2022 allen nach KDO Beschäftigten zu.

Weitere Infos gibt es auf der Homepage der Arbeitsrechtlichen Kommission der EKHN:

https://arbeitsrechtliche-kommission.ekhn.de/startseite.html

 

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