Urlaubskürzung bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ist nicht zulässig

zeitschriften_120Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt die gängige Praxis –  die Anpassung des entstanden Urlaubsanspruches beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit entsprechend der Reduzierung der Arbeitstage –  mit Beschluss vom 13.06.2013 mit dem Unionsrecht unvereinbar. Bei Haufe online gibt es dazu folgenden Bericht:

„Urlaubskürzung bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ist nicht zulässig.“

Dieser Beitrag wurde unter Arbeitsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

This website stores cookies on your computer. These cookies are used to provide a more personalized experience and to track your whereabouts around our website in compliance with the European General Data Protection Regulation. If you decide to to opt-out of any future tracking, a cookie will be setup in your browser to remember this choice for one year.

Accept or Deny