Arbeitsrechtliche Kommission (ArK)

Die Arbeitsrechtliche Kommission in der EKHN hat die Aufgabe, für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Haupt- und/oder Nebenberuf Regelungen zu beraten und zu beschließen, die den Beginn, den Inhalt und die Beendigung der Arbeitsverhältnisse betreffen (Setzung von kollektivem Arbeitsrecht).

Die Vertretung der Arbeitsnehmeher:innenseite erfolgt derzeit durch den VKM.

Auf der Homepage der
arbeitsrechtliche-kommission.ekhn.de finden sich alle aktuellen Beschlüsse zur Arbeitsrechtssetzung in der EKHN.

Davon abzugrenzen ist die Umsetzung des Arbeitsrechts in der EKHN, das durch die Mitarbeitendenvertretungen und die Gesamtmitarbeitendenvertretung realisiert wird.

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